Vergleich zu Riester
Was bleibt. Was sich ändert. Was für Sie zählt.
Das neue Altersvorsorgedepot bringt eine einfachere Förderung und mehr Kapitalmarktchancen. Riester bietet dafür eine feste Beitragserhaltung. Die bessere Lösung hängt nicht von einem Schlagwort ab, sondern von Ihrer Lebenssituation und Ihrem Sicherheitsbedürfnis.
Produktvarianten
Neben dem Altersvorsorgedepot ohne Garantie (0 %) gibt es separate Garantieprodukte mit 80 oder 100 % Beitragserhaltung
| Start & Förderung | ||
| Vergleichspunkt | Riester | Altersvorsorgedepot |
| Neu abschließbar | Noch bis 31. Dezember 2026. Bestehende Verträge genießen danach Bestandsschutz. | Neue Altersvorsorgedepots können ab 1. Januar 2027 angeboten werden. |
| Förderberechtigte | Vor allem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtinnen und Beamte sowie unter Voraussetzungen mittelbar berechtigte Ehe- oder Lebenspartner. | Zusätzlich grundsätzlich auch bestimmte Selbständige mit den gesetzlich definierten Einkünften sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. |
| Grundzulage | Bis zu 175 Euro jährlich, wenn der einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag vollständig erreicht wird. | 50 Cent je Eigenbeitrags-Euro bis 360 Euro, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro – insgesamt bis zu 540 Euro jährlich. |
| Kinderzulage | Bis zu 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder, bis zu 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Die volle Zulage setzt den Mindesteigenbeitrag voraus. | 1 Euro Kinderzulage je Eigenbeitrags-Euro, höchstens 300 Euro pro Kind und Jahr. Der Höchstbetrag wird bei 300 Euro Eigenbeitrag erreicht. |
| Berufseinsteigerbonus | Einmalig 200 Euro, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Einstieg rechtzeitig vor dem 25. Geburtstag erfolgt. | Einmalig 200 Euro für Förderberechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 Jahre alt sind. |
| Eigenbeitrag | Für die volle Zulage in der Regel 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen; mindestens 60 Euro im Jahr. | Die Zulage richtet sich direkt nach dem Eigenbeitrag, nicht nach dem Gehalt. Für einen Zulagenanspruch sind mindestens 120 Euro im Jahr erforderlich. |
| Anlage, Sicherheit & Kosten | ||
| Vergleichspunkt | Riester | Altersvorsorgedepot |
| Garantie | Zum Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen. | Keine Garantie. Der Vertragswert kann schwanken und auch unter den eingezahlten Beträgen liegen. |
| Kapitalanlage | Je nach Vertrag etwa im Sicherungsvermögen und in Investmentfonds. Die Beitragserhaltungsgarantie begrenzt häufig den Spielraum für chancenreichere Anlagen. | Chancenorientierte Anlage in zulässige Fonds und ETFs möglich. Mehr Renditechance bedeutet zugleich mehr Schwankungs- und Verlustrisiko. |
| Kosten | Tarifabhängig. Abschluss-, Vertriebs-, Verwaltungs- und Fondskosten können die Rendite unterschiedlich stark mindern. | Ebenfalls produktabhängig. Beim Standarddepot dürfen die Effektivkosten höchstens 1,0 % betragen; Abschlusskosten neuer Verträge werden über die Ansparphase verteilt. |
| Steuern in der Ansparphase |
Wertsteigerungen und Erträge im Vertrag werden während der Ansparphase nicht besteuert. Geförderte Leistungen werden später nachgelagert besteuert. | Grundsätzlich dieselbe Logik: keine Besteuerung von Wertsteigerungen und Erträgen während der Ansparphase, nachgelagerte Besteuerung geförderter Leistungen. |
| Auszahlung & Wechsel | ||
| Vergleichspunkt | Riester | Altersvorsorgedepot |
| Auszahlung im Alter | Grundsätzlich lebenslange Rente. Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 % des Kapitals einmalig entnommen werden. | Wahl zwischen lebenslanger Rente und einem Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Bis zu 30 % sind einmalig entnehmbar. |
| Wechselmöglichkeiten | Bestehenden Vertrag fortführen, nur in die neue Förderung wechseln oder das Kapital in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen. Dabei können Kosten anfallen. | Anbieter- und Produktwechsel sind möglich. Nach fünf Jahren muss der abgebende Anbieter den Wechsel kostenfrei ermöglichen; der neue Anbieter darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale verlangen. |
Ein bestehender Riester-Vertrag ist nicht automatisch überholt.
Bestandsschutz, Zulagen, vorhandene Garantien, Kosten und Restlaufzeit können für das Behalten sprechen. Mehr Anlagefreiheit und die neue Förderung können für einen Wechsel sprechen. Deshalb lohnt sich ein Vergleich des konkreten Vertrags – nicht nur der beiden Systeme.