Beruf

Arbeits-Rechtsschutz - Kündigung

Herr Schmitt wurde von seinem Arbeitgeber plötzlich und ohne ersichtlichen Grund gekündigt. Herr Schmitt war mit dieser ungerechtfertigten Kündigung nicht einverstanden und schaltete einen Anwalt ein, den ihm sein Rechtsschutzversicherer empfahl. Der Versicherer gab eine Deckungszusage ab.