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Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen, wenn die Anwälte beider Parteien zunächst außergerichtlich tätig werden und Sie den Prozess verlieren (ohne Zeugen- und Sachverständigenkosten)Beispiel eines Zivilprozesses: Nach einem Autounfall will Frau U. Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 35.000 € durchsetzen. Das Verfahren geht durch drei Instanzen und kostet am Ende 24.067 €.