Internationale Versicherungskarte (ehemalige Grüne Karte)
Wenn für das Fahrzeug eine internationale Versicherungskarte vorliegt, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Bei Fahrten ins Ausland sollte deshalb immer die Grüne Karte als Versicherungsbestätigung mitgeführt werden.