Was tun im Schadenfall
Diese Punkte sind wichtig für eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Bei Nichtbeachtung kann es den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.
- Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkohol-/Drogenkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei
- Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an
- Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen:
- Kennzeichen
- Fahrzeugtyp
- Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis)
- Name des Halters
- Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter
- Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer
- Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag anfertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein
- Sofern der Schaden erkennbar über der Bagatellgrenze von ca. 700 Euro liegt, können Sie in der Regel einen Gutachter beauftragen. Wir empfehlen hier jedoch grundsätzlich eine Abstimmung mit dem Versicherer
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen
- Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte
- Fotografieren Sie die beschädigten Gegenstände
- Bewahren Sie die beschädigten Gegenstände auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat