Todesfallabsicherung

Eine brennende Kerze vor schwarzem Hintergrund.

Vorsorge für den Fall des eigenen Todes ist immer dann wichtig, wenn Angehörige zu versorgen sind oder noch große Schulden bestehen. Auch bei der Risikolebensversicherung geben sich Eheleute gewöhnlich gegenseitig ein Bezugsrecht. Hier ist zu prüfen, ob die Versicherungsleistung noch an die ursprünglich eingetragene Person fließen soll. Ggf. ist auch hier eine Änderung schnell und einfach durchzuführen. Die Höhe der Absicherung sollte sich an den jeweiligen Gegebenheiten ausrichten.

Die Summe aller Verbindlichkeiten zuzüglich drei bis fünf Jahresnettogehälter ist als Orientierungsgröße für die zu wählende Versicherungssumme üblich und sinnvoll. Bestehender Todesfallschutz sollte daher auch auf seine Absicherungshöhe hin geprüft werden.