Benötigter Versicherungsschutz

Durch eine Scheidung ergeben sich automatisch in manchen Versicherungssparten große Änderungen für Sie. In den Familientarifen der Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung sind nur Eheleute automatisch mitversichert. Mit Beendigung der Ehe besteht nur noch Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und seine Kinder. Der ehemalige Ehepartner, der aus dem Vertrag heraus fiel, muss sich um eigenen, neuen Versicherungsschutz kümmern.